In Baden-Württemberg regelt das Nachbarrechtsgesetz (NRG) Abstände für tote Einfriedungen (Zäune, Mauern). Die Frage „Wie hoch darf mein Zaun?“ ist damit eng mit dem Abstand zur Grenze verknüpft.
Faustregeln (NRG BW, vereinfacht)
- Gegenüber vielen „normalen“ Nachbargrundstücken: Bis 1,50 m Höhe oft ohne Mehrabstand; darüber Abstand entsprechend der Mehrhöhe (Beispiel: 1,80 m → oft 0,30 m Abstand).
- Gegenüber landwirtschaftlich genutzten Flächen: Basisabstand 0,50 m, plus Mehrhöhe über 1,50 m.
- Drahtzäune/Schranken: Sonderregeln – nicht alles gilt wie bei blickdichtem Sichtschutz.
Vereinfachte Darstellung. Maßgeblich ist der Gesetzestext bzw. eine verbindliche Auskunft.
Praxis 1,80 m Sichtschutz
Sehr üblich in Wohngebieten. Mit korrekt geplantem Abstand und sauberer Montage selten problematisch – trotzdem Bebauungsplan prüfen. Mehr: Genehmigung in BW.
Häufige Fragen
Darf der Zaun direkt auf die Grenze?
Nur mit klarer Absprache (idealerweise schriftlich) als Grenzanlage. Sonst Abstand einhalten.
Gilt das auch für Hecken?
Hecken haben eigene Abstandsregeln. Siehe auch unseren Vergleich Zaun vs. Hecke.
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